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Die unteren Fischereibehörden des Landes Sachsen-Anhalt (Besucheranschriften und Sprechzeiten bitte unter den angegebenen Telefonnummern erfragen!) Landeshauptstadt Magdeburg Alter Markt 6 39104 Magdeburg Frau Hollatz: +49 391 5402053 katrin.hollatz(at)stadt.magdeburg.de Stadt Halle (Saale) Neustädter...
Besonders geschützter Wald Das Landesverwaltungsamt ist zuständig für die Ausweisung besonders geschützter Waldgebiete . Dieses sind Flächen, die auf Grund forstrechtlicher Bestimmungen per Verordnung unter Schutz gestellt werden. Auf Grund des Landeswaldgesetzes (LWaldG) können Naturwaldzellen und...
Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse/Forstbetriebsgemeinschaften Wissenswertes Forstbetriebsgemeinschaften sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Waldeigentümern, die den Zweck verfolgen, die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen zu verbessern. Hierzu ist eine Gründungsversammlung und...
Förderung des Jagdwesens aus Mitteln der Jagdabgabe Zusammen mit den Gebühren für den Jagdschein wird durch die Jagdbehörden eine Jagdabgabe erhoben. Diese Abgabe wird im Benehmen mit der Landesjägerschaft für Maßnahmen des Wildschutzes, der Wildforschung, für besondere Maßnahmen der Hege oder ähnliche...
Antragsformular mit Merkblatt Hier finden Sie das Formular zur Beantragung der Feststellung einer Behinderung und den Grad der Behinderung sowie ggf. der Feststellung weiterer gesundheitlicher Merkmale als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von bestimmten Nachteilsausgleichen. Das Formular kann auch...
Feststellung der Schwerbehinderung und Ausweis Menschen mit Behinderung mit einem festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 50 erhalten auf Antrag einen Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung sowie das Vorliegen weiterer gesundheitlicher Merkmale...
Nachteilsausgleiche Inhaltsverzeichnis Merkzeichen und ihre Bedeutung Merkzeichen G Merkzeichen B Merkzeichen aG Merkzeichen H Merkzeichen RF Merkzeichen Bl Merkzeichen Gl Merkzeichen und ihre Bedeutung Merkzeichen sind bestimmte Buchstaben, die in den Schwerbehindertenausweis eingetragen werden können....
Schwerbehindertenrecht - LBLiGG Ansprechpartner nach dem Landesblinden- und gehörlosengeldgesetz Telefon +49 345 514-3360 Mail Sie haben Fragen zum Thema Landesblinden- und Gehörlosengeld? Sprechzeiten zurück
Rechtsgrundlagen Gesetz über das Blinden- und Gehörlosengeld im Land Sachsen-Anhalt Unter dem nachfolgenden Link finden Sie die aktuelle Fassung des Gesetzes über das Blinden- und Gehörlosengeld im Land Sachsen-Anhalt. Landesblinden- und -gehörlosengeldgesetz zurück
Leistungen Leistungen nach dem Landesblinden- und Gehörlosengeldgesetz (LBliGG) werden auf Antrag frühestens ab Antragsmonat gewährt, sofern hierfür die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (§ 4 LBliGG). Nach § 2 LBliGG sind Pflegeleistungen auf das Blindengeld anzurechnen. Bei einer...