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Die Beschädigtengrundrenten waren daher rückwirkend zum 01.09.1999 anzupassen. Aus Sicht des Landes ist die Anhebung zu begrüßen. Damit ist eine langjährige Forderung, für die sich die Landesregierung immer wieder eingesetzt hat, erfüllt worden. Leistungen werden auf Antrag gewährt. Zuständig ist das Landesverwaltungsamt ...
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Aktualisiert: 03:43 01.08.2025
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