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DIE VORSORGEVOLLMACHT Aufenthalts- und Wohnungsangele­ genheiten: Die Vollmacht berechtigt: • zur Kündigung Ihres Mietverhält­ nisses und zur Aufl ösung Ihres Haushaltes für den Fall, dass eine ambulante Versorgung in Ihrer Wohnung nicht mehr möglich ist und • zum Abschluss eines Heimver­ trages, eines Pfl egevertrages ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 04:06 17.12.2025
Format: PDF