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Äußerungen, u.a. gegen den damaligen Bundesgesundheitsminister, soll er auf einem YouTube-Kanal veröffentlicht haben. Das Amtsgericht hat gegen ihn eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Monaten verhängt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Gegen das Urteil richten sich die Berufungen sowohl ...
Bereich: Pressedatenbank
Aktualisiert: 12:37 29.07.2026
Format: Pressemitteilung