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Nutzung des BMS-LSA möglich sein. ▼ Wird es den Kommunen über das BMS-LSA möglich sein, aktuelle Informationen über die Schulen zu erhalten? Grundsätzlich wird jeder Nutzer auf die Daten zugreifen können, die für die Ausführung seiner Verwaltungsaufgaben nötig sind. Z. B. ...
Sie wollen sich bei uns für eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, bewerben? Aus datenschutzrechtlichen Gründen machen wir Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Daten unverschlüsselt übertragen werden. Beim Absenden besteht daher ...
Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt. Mit der Nutzung der hier zur Verfügung gestellten Daten ...
Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt. Mit der Nutzung der hier zur Verfügung gestellten Daten ...
Einstieg in die praktische Anwendung des SDM. Das im SDM beschriebene Datenschutzmanagement führt Verantwortliche durch alle Phasen der Verarbeitung personenbezogener Daten und ermöglicht somit auch die kontinuierliche Aufrechterhaltung einer rechtssicheren Verarbeitung. Mit dem SDM stellt die Konferenz ...
Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt. Mit der Nutzung der hier zur Verfügung gestellten Daten ...
Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt. Mit der Nutzung der hier zur Verfügung gestellten Daten ...
Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt. Mit der Nutzung der hier zur Verfügung gestellten Daten ...
Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt. Mit der Nutzung der hier zur Verfügung gestellten Daten ...
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