Seite 3 von 6 | ( 58 Treffer )
Sortieren nach
unter der Telefonnummer 03901/848-0 zu melden. (CS) Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung ...
Ford festgestellt und einer Verkehrskontrolle unterzogen. Einen gültigen Führerschein konnte der 28-jährige Bulgare den Beamten nicht vorzeigen. Durch die Überprüfung seiner Daten wurde festgestellt, dass dieser ein gültiges Fahrverbot hat und somit ohne Fahrerlaubnis gefahren ist. Ihm wurde ...
für die Unterstützung sowie für die zahlreichen eingegangenen Hinweise, die zur schnellen Klärung des Sachverhalts beigetragen haben. Die zuvor veröffentlichten personenbezogenen Daten und Bilder dürfen gemäß den gesetzlichen Vorgaben nunmehr nicht mehr verwendet bzw. veröffentlicht werden. Die Ermittlungen ...
hat und die Unterlagen an die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht übergibt. Maßgeblich ist dabei die Bewertung der Polizei zu diesem Zeitpunkt. Spätere Entscheidungen oder abweichende Einschätzungen durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht ändern die erfassten Daten nicht. Straftaten nach Ländergesetzen ...
personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ...
„Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung ...
entgegengenommen werden. (if) „Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, ...
unter https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier/hinweis-geben entgegen. Hinweise können auch bei jeder anderen Polizeidienststelle entgegengenommen werden. (if) „Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung ...
können auch bei jeder anderen Polizeidienststelle entgegengenommen werden. (if) „Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, ...
(03931/685-291) oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. Hinweis für die Presse: Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt ...