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von 0,9 Prozent erhoben, der allein von den Mitgliedern zu tragen ist (Paragraph241a Sozialgesetzbuch Fünf). Für versicherte Familienangehörige werden keine Beiträge erhoben (beitragsfrei). Das Vorliegen des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld oder der Bezug von Elterngeld ist beitragsfrei – allein für diese Leistung ...
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Aktualisiert: 00:01 04.06.2025
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der Jahresarbeitsentgeltgrenze zu berücksichtigen (3.975 Euro monatlich im Jahr 2007). Außerdem wird ein zusätzlicher Beitragssatz zur Finanzierung von Zahnersatz und Krankengeld in Höhe von 0,9 % erhoben, der allein von den Mitgliedern zu tragen ist (§ 241a SGB V). Für versicherte Familienangehörige werden keine Beiträge ...
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