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und des Bundesdisziplinargesetzes findet keine Anwendung. ...
034609 28 100 E-Mail: info(at)gemeinde-salzatal.de Web: WECKweiser Demografie Zum Seitenanfang Zurück zur Übersicht – Konzepte ...
anzuwenden. Dies gilt nicht für Dienstleistungen, deren Gegenstand eine Aufgabe ist, deren Lösung vorab eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann. Satz 1 findet auf Aufträge im Sektorenbereich keine Anwendung. _________ Weiter zu § 6 VGV ...
und des Bundesdisziplinargesetzes findet keine Anwendung. ...
und des Bundesdisziplinargesetzes findet keine Anwendung. ...
Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des I. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 66 LKO LSA - Überörtliche Prüfung (1) Die überörtliche Prüfung der Landkreise obliegt dem Landesrechnungshof. (2) Für die Aufgaben und die Durchführung der überörtlichen Prüfung gilt § 126 Abs. 2 bis 6 der Gemeindeordnung...
Digitalisierung zu ermöglichen. Es soll dabei ein föderal anwend- und wiederverwendbares Konzept erstellt werden, welches geografisch verortete Zuständigkeiten allgemein abdecken kann. In Abstimmung mit der FIT-AB Arbeitsgruppe zur Adressvalidierung wird dieses Vorhaben momentan unter Berücksichtigung ...
und Vorstellungsgesprächen umfasst, zum Zeitpunkt der Einstellung höchstens 40 Jahre alt bist und folgende Eigenschaften besitzt: Belastbarkeit, Flexibilität, Team-, Kritik- und Konfliktfähigkeit, Interesse an der Klärung von Rechtsfragen und Anwendung von Rechtsvorschriften, Fähigkeit zu systematischem Denken ...
für Informationsfreiheit vor dem Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die ein Informationszugangsrecht gewähren oder ausschließen, zukünftig in entsprechender Anwendung des § 14 Abs. 3 DSG LSA gehört werden soll. Erfreulich ist die Ankündigung der Landesregierung, dass – unabhängig von einer Zusammenlegung ...
Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des I. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 66 LKO LSA - Überörtliche Prüfung (1) Die überörtliche Prüfung der Landkreise obliegt dem Landesrechnungshof. (2) Für die Aufgaben und die Durchführung der überörtlichen Prüfung gilt § 126 Abs. 2 bis 6 der Gemeindeordnung...