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Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des I. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 126 GO LSA - Überörtliche Prüfung (1) Die überörtliche Prüfung der kreisangehörigen Gemeinden, der Verwaltungsgemeinschaften und der Verbandsgemeinden obliegt dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises als Gemeindeprüfungsamt....
Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des I. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 126 GO LSA - Überörtliche Prüfung (1) Die überörtliche Prüfung der kreisangehörigen Gemeinden, der Verwaltungsgemeinschaften und der Verbandsgemeinden obliegt dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises als Gemeindeprüfungsamt....
I. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2010 6.2. Ergebnisse der Kontrolle eines Landkreises Die Kontrolle des Landkreises erfolgte im Wesentlichen unter vier Aspekten: Ich prüfte die organisatorischen Vorkehrungen,...
I. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2010 6.2. Ergebnisse der Kontrolle eines Landkreises Die Kontrolle des Landkreises erfolgte im Wesentlichen unter vier Aspekten: Ich prüfte die organisatorischen Vorkehrungen,...
....................................................................................................... 30 Repräsentanz des Messzeitraumes ....................................................................................... 30 Zu Nr. 4.4.7 Messverfahren und Messhäufigkeit ..................................................................... 31 Test der Prüferinnen und Prüfer ...
Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des I. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 66 LKO LSA - Überörtliche Prüfung (1) Die überörtliche Prüfung der Landkreise obliegt dem Landesrechnungshof. (2) Für die Aufgaben und die Durchführung der überörtlichen Prüfung gilt § 126 Abs. 2 bis 6 der Gemeindeordnung...
Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des I. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 66 LKO LSA - Überörtliche Prüfung (1) Die überörtliche Prüfung der Landkreise obliegt dem Landesrechnungshof. (2) Für die Aufgaben und die Durchführung der überörtlichen Prüfung gilt § 126 Abs. 2 bis 6 der Gemeindeordnung...
Umsetzungsvorhaben Wie geht es weiter im Thema Empfang und Versand elektronischer Zeugnisse? Als Nächstes folgt die Auswertung des Feldtest NRW, dann die Erstellung der ersten Version des Online-Dienstes (geplant für September), danach weitere Tests und Pilotierungen. Zum Seitenanfang ...
studium aufnehmen oder fortsetzen möchten, müssen für die Zulassung zum Studium zunächst Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 GER2 und die erfolgreiche Teilnahme an einer DSH- oder TestDaF-Prüfung nachweisen. Kenntnisse auf dem Niveau C1 müssen sie auch dann nachweisen, wenn ihre ausländische ...
V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2018 2.1 Außergerichtliche Streitschlichtung, Kontrolle Nach dem IZG LSA habe ich die Funktion eines außergerichtlichen Streitschlichters. Gemäß § 12 IZG LSA kann sich jeder...