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Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des I. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 126 GO LSA - Überörtliche Prüfung (1) Die überörtliche Prüfung der kreisangehörigen Gemeinden, der Verwaltungsgemeinschaften und der Verbandsgemeinden obliegt dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises als Gemeindeprüfungsamt....
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Aktualisiert: 02:27 01.06.2025
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Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des I. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 126 GO LSA - Überörtliche Prüfung (1) Die überörtliche Prüfung der kreisangehörigen Gemeinden, der Verwaltungsgemeinschaften und der Verbandsgemeinden obliegt dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises als Gemeindeprüfungsamt....
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Aktualisiert: 10:02 14.05.2025
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I. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2010 6.2. Ergebnisse der Kontrolle eines Landkreises Die Kontrolle des Landkreises erfolgte im Wesentlichen unter vier Aspekten: Ich prüfte die organisatorischen Vorkehrungen,...
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Aktualisiert: 02:27 01.06.2025
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I. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2010 6.2. Ergebnisse der Kontrolle eines Landkreises Die Kontrolle des Landkreises erfolgte im Wesentlichen unter vier Aspekten: Ich prüfte die organisatorischen Vorkehrungen,...
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Aktualisiert: 10:02 14.05.2025
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....................................................................................................... 30 Repräsentanz des Messzeitraumes ....................................................................................... 30 Zu Nr. 4.4.7 Messverfahren und Messhäufigkeit ..................................................................... 31 Test der Prüferinnen und Prüfer ...
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Aktualisiert: 10:12 04.06.2025
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Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des I. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 66 LKO LSA - Überörtliche Prüfung (1) Die überörtliche Prüfung der Landkreise obliegt dem Landesrechnungshof. (2) Für die Aufgaben und die Durchführung der überörtlichen Prüfung gilt § 126 Abs. 2 bis 6 der Gemeindeordnung...
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Aktualisiert: 02:27 01.06.2025
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Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des I. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 66 LKO LSA - Überörtliche Prüfung (1) Die überörtliche Prüfung der Landkreise obliegt dem Landesrechnungshof. (2) Für die Aufgaben und die Durchführung der überörtlichen Prüfung gilt § 126 Abs. 2 bis 6 der Gemeindeordnung...
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Aktualisiert: 10:02 14.05.2025
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Umsetzungsvorhaben Wie geht es weiter im Thema Empfang und Versand elektronischer Zeugnisse? Als Nächstes folgt die Auswertung des Feldtest NRW, dann die Erstellung der ersten Version des Online-Dienstes (geplant für September), danach weitere Tests und Pilotierungen. Zum Seitenanfang ...
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Aktualisiert: 10:15 04.06.2025
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studium aufnehmen oder fortsetzen möchten, müssen für die Zulassung zum Studium zunächst Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 GER2 und die erfolgreiche Teilnahme an einer DSH- oder TestDaF-Prüfung nachweisen. Kenntnisse auf dem Niveau C1 müssen sie auch dann nachweisen, wenn ihre ausländische ...
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Aktualisiert: 10:02 14.05.2025
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V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informations­freiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2018 2.1 Außergerichtliche Streitschlichtung, Kontrolle Nach dem IZG LSA habe ich die Funktion eines außergerichtlichen Streitschlichters. Gemäß § 12 IZG LSA kann sich jeder...
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Aktualisiert: 02:27 01.06.2025
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