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6. Jahresabschluss 6.1 Übertragung von Auszahlungsermächtigungen 6.2 Absetzung von Einzahlungen und Auszahlungen sowie Übertragung von nicht verwendeten zweckgebundenen Erträgen und Einzahlungen 6.3 Arbeitshilfen zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen 6.4 Gliederungssystem der Verbindlichen Muster
V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2018 2 Aufgaben und Tätigkeitsfeld des Landesbeauftragten 2.1 Außergerichtliche Streitschlichtung, Kontrolle 2.2 Beratung des Gesetzgebers 2.3 Statistik
II. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2012 Übersicht Kapitel 8 8 Anlassunabhängige Kontrolltätigkeit 8.1 Allgemeines 8.2 Kontrolle eines Landkreises
III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2014 10 Anlassunabhängige Kontrolltätigkeit 10 Anlassunabhängige Kontrolltätigkeit 10.1 Allgemeines 10.2 Kontrolle eines Landkreises
Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des II. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 32 JAPrVO - Einsicht in Prüfungsakten Die Betroffenen können auf Antrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung die Prüfungsakten persönlich einsehen und hierbei Aufzeichnungen über den Inhalt der Akten fertigen.
IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2016 15 Anlassunabhängige Kontrolltätigkeit 15.1 Allgemeines 15.2 Kontrolle des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration
Sortieranalyse "Gelbe Tonne" - "Schwarze Tonne" „Gelbe Tonne“ – „Schwarze Tonne“ Sortieranalyse Endbericht 2024 2 Sortieranalyse „Gelbe Tonne“ – „Schwarze Tonne“ Diese Schrift wird vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt kostenlos herausgege- ben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Der Nachdruck...
Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des II. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 32 JAPrVO - Einsicht in Prüfungsakten Die Betroffenen können auf Antrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung die Prüfungsakten persönlich einsehen und hierbei Aufzeichnungen über den Inhalt der Akten fertigen.
II. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2012 Übersicht Kapitel 6.7 6.7 Konkurrenzen 6.7.1 Prüfung bereichsspezifischer Informationszugangsrechte durch den Landesbeauftragten 6.7.2 Rechtsprechung des OVG Sachsen-Anhalt...
Elektronisches Staatsexamen © MJ LSA Als erstes Bundesland hat Sachsen-Anhalt das elektronische Staatsexamen für die Zweite Juristische Staatsprüfung eingeführt. Andere Bundesländer ziehen inzwischen nach. An der erfolgreichen Umsetzung waren die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und das Zentrum...