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zu dem die Stelle ihre Unterlagen nicht mehr benötigt. Das Landesarchivgesetz sieht vor, dass die anbietungspflichtigen Stellen „alle Unterlagen, sobald sie diese zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben nicht mehr benötigen, unverzüglich, spätestens 30 Jahre nach der letzten inhaltlichen Bearbeitung“ anzubieten ...
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Aktualisiert: 02:06 25.04.2025
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und Gemeinden machen spätestens zwei Monate vor dem Wahltag die Wahl öffentlich ortsüblich bekannt und schreiben die Stelle öffentlich aus (§ 63 Abs. 2 KVG LSA) . 3. Wie bewerbe ich mich? Bewerber müssen nicht Bürger oder Einwohner des Landkreises/der Gemeinde sein. Die Bewerbungen sind innerhalb ...
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Aktualisiert: 12:41 25.04.2025
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ist bei der Stelle vorzunehmen, die über die Freigabe oder wesentliche Änderung des Verfahrens entscheidet. (3) Die verantwortlichen Stellen haben für automatisierte Verfahren, mit deren Hilfe personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, in einem Verfahrensverzeichnis festzulegen ...
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Aktualisiert: 12:45 25.04.2025
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(ISA) enthaltenen Informationen nach dem IZG LSA / UIG LSA / VIG LSA in einem maschinenlesbaren Format einschließlich der zugehörigen Metadaten zur Verfügung zu stellen. Er hatte etwas verklausuliert auf die Vorschriften des IWG hingewiesen. Beim ISA handelt es sich, wie ich in meinem III. ...
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Aktualisiert: 12:45 25.04.2025
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nicht zufrieden. Dann schreiben Sie der Vermittlungs-Stelle. Die Adresse ist: Landesfachstelle für Barrierefreiheit Unfallkasse Sachsen-Anhalt Käsperstraße 31 39261 Zerbst/Anhalt Oder Sie schreiben eine E-Mail an ombudsstelle[at]ukst.de. Oder Sie rufen an. Die Telefon-Nummer ist +49 3923 751 175. Das kostet ...
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Aktualisiert: 09:38 25.04.2025
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nicht zufrieden. Dann schreiben Sie der Vermittlungs-Stelle. Die Adresse ist: Landesfachstelle für Barrierefreiheit Unfallkasse Sachsen-Anhalt Käsperstraße 31 39261 Zerbst/Anhalt Oder Sie schreiben eine E-Mail an ombudsstelle[at]ukst.de. Oder Sie rufen an. Die Telefon-Nummer ist +49 3923 751 175. Das kostet ...
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Aktualisiert: 09:38 25.04.2025
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Dann schreiben Sie der Vermittlungs-Stelle. Die Adresse ist: Landesfachstelle für Barrierefreiheit Unfallkasse Sachsen-Anhalt Käsperstraße 31 39261 Zerbst/Anhalt Oder Sie schreiben eine E-Mail an ombudsstelle[at]ukst.de. Oder Sie rufen an. Die Telefon-Nummer ist +49 3923 751 175. Das kostet kein Geld. ...
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Aktualisiert: 09:38 25.04.2025
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Dann schreiben Sie der Vermittlungs-Stelle. Die Adresse ist: Landesfachstelle für Barrierefreiheit Unfallkasse Sachsen-Anhalt Käsperstraße 31 39261 Zerbst/Anhalt Oder Sie schreiben eine E-Mail an ombudsstelle[at]ukst.de. Oder Sie rufen an. Die Telefon-Nummer ist +49 3923 751 175. Das kostet kein Geld. ...
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Aktualisiert: 04:32 25.04.2025
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nicht zufrieden. Dann schreiben Sie der Vermittlungs-Stelle. Die Adresse ist: Landesfachstelle für Barrierefreiheit Unfallkasse Sachsen-Anhalt Käsperstraße 31 39261 Zerbst/Anhalt Oder Sie schreiben eine E-Mail an ombudsstelle[at]ukst.de. Oder Sie rufen an. Die Telefon-Nummer ist +49 3923 751 175. Das kostet ...
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Aktualisiert: 04:32 25.04.2025
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nicht zufrieden. Dann schreiben Sie der Vermittlungs-Stelle. Die Adresse ist: Landesfachstelle für Barrierefreiheit Unfallkasse Sachsen-Anhalt Käsperstraße 31 39261 Zerbst/Anhalt Oder Sie schreiben eine E-Mail an ombudsstelle[at]ukst.de. Oder Sie rufen an. Die Telefon-Nummer ist +49 3923 751 175. Das kostet ...
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