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Anwendungshinweise zu § 12 IZG LSA - Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit (1) Jeder kann den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anrufen, wenn er sich in seinen Rechten nach diesem Gesetz verletzt sieht. (2) Die Aufgabe des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit wird...
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Aktualisiert: 06:01 21.12.2025
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Anwendungshinweise zu § 13 IZG LSA - Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. Die Vorschrift entspricht Art. 100 der Landesverfassung. Anwendungshinweise des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt zum IZG LSA -Stand 17. August 2010
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Anwendungshinweise zu § 14 IZG LSA - Einschränkung von Grundrechten Durch dieses Gesetz wird das Recht auf Schutz personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt eingeschränkt. Mit den Regelungen zum Zugang zu personenbezogenen Daten, insbesondere...
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Anwendungshinweise zu § 16 IZG LSA - In-Kraft-Treten (1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am ersten Tage des vierten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. (2) § 10 Abs. 3 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. I. Bedeutung der Norm Damit die Adressaten des Gesetzes...
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Anwendungshinweise zu § 2 IZG LSA - Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. amtliche Information: jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu; 2. Dritter:...
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Anwendungshinweise zu § 4 IZG LSA - Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses (1) Der Antrag auf Informationszugang soll für Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung abgelehnt werden, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen...
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Anwendungshinweise zu § 5 IZG LSA - Schutz personenbezogener Daten (1) Zugang zu personenbezogenen Daten darf nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt oder der Dritte eingewilligt hat....
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Anwendungshinweise zu zu § 8 IZG LSA - Verfahren bei Beteiligung Dritter (1) Die Stelle nach § 1 Abs. 1 Satz 1 gibt einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen,...
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Anwendungshinweise zu § 9 IZG LSA - Ablehnung des Antrags; Rechtsweg (1) Die Bekanntgabe einer Entscheidung, mit der der Antrag ganz oder teilweise ablehnt wird, hat innerhalb der Frist nach § 7 Abs. 5 Satz 2 und 3 schriftlich zu erfolgen.   (2) Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn der Antragsteller...
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Informationsfreiheit - häufig gestellte Fragen (FAQ) Warum gibt es ein Informationszugangsgesetz in Sachsen-Anhalt? Gibt es auch außerhalb von Sachsen-Anhalt Informationszugangsgesetze? Welchen Nutzen habe ich als Bürger/Bürgerin von dem IZG LSA? Welche Informationen kann ich bekommen? Wer hat ein Informationszugangsrecht?...
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