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Anwendungshinweise zu § 4 IZG LSA - Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses (1) Der Antrag auf Informationszugang soll für Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung abgelehnt werden, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen...
Anwendungshinweise zu § 5 IZG LSA - Schutz personenbezogener Daten (1) Zugang zu personenbezogenen Daten darf nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt oder der Dritte eingewilligt hat....
Anwendungshinweise zu zu § 8 IZG LSA - Verfahren bei Beteiligung Dritter (1) Die Stelle nach § 1 Abs. 1 Satz 1 gibt einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen,...
Anwendungshinweise zu § 9 IZG LSA - Ablehnung des Antrags; Rechtsweg (1) Die Bekanntgabe einer Entscheidung, mit der der Antrag ganz oder teilweise ablehnt wird, hat innerhalb der Frist nach § 7 Abs. 5 Satz 2 und 3 schriftlich zu erfolgen. (2) Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn der Antragsteller...
Informationsfreiheit - häufig gestellte Fragen (FAQ) Warum gibt es ein Informationszugangsgesetz in Sachsen-Anhalt? Gibt es auch außerhalb von Sachsen-Anhalt Informationszugangsgesetze? Welchen Nutzen habe ich als Bürger/Bürgerin von dem IZG LSA? Welche Informationen kann ich bekommen? Wer hat ein Informationszugangsrecht?...
Dürfen Behörden Informationen über meine Person an Dritte herausgeben? Das IZG LSA schützt den Bürger grundsätzlich davor, dass eine Behörde vorhandene personenbezogene Daten ohne seine Einwilligung preisgibt. Dieser Schutz kann aber im Einzelfall zurücktreten, wenn das Informationsinteresse des Einzelnen...
Gibt es auch außerhalb von Sachsen-Anhalt Informationszugangsgesetze? Bislang haben in der Bundesrepublik Deutschland die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen...
Gibt es eine vorgeschriebene Form für den Antrag? Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Mit welcher Begründung darf der Zugang verweigert werden? Das Gesetz enthält mehrere Ausnahmefälle, in denen eine Auskunft verweigert bzw. beschränkt werden kann. Gründe hierfür können sein: Schutz von besonderen öffentlichen Belangen wie z. B. die innere Sicherheit, Kontroll- und Aufsichtsaufgaben,...
Muss der Antrag begründet werden? Grundsätzlich muss der Antrag nach dem IZG LSA weder begründet noch ein rechtliches Interesse an der Auskunft geltend gemacht werden. Bezieht sich der Antrag allerdings auf personenbezogene Daten, Urheberrechte bzw. Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Dritter, bedarf...