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Stellenausschreibungen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) „Datenschutz im kommunalen Bereich“ BesGr. A12 LBesG LSA / E11 TV-L Bewerbung bis 4. Januar 2026 Referentin/Referent (m/w/d) „Informationsfreiheits-, Presse-, Hinweisgeberschutzrecht, Open Government“ BesGr. A14 LBesG LSA Bewerbung bis 4....
Weitere Datenschutzbeauftragte in Deutschland Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, für deren Beantwortung die Landesbeauftragte nicht zuständig ist, finden Sie nachfolgend die Kontaktdaten der anderen unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder sowie der Datenschutzbeauftragten...
Artikel 35 - Datenschutz-Folgenabschätzung (1) Hat eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge,...
Artikel 36 - Vorherige Konsultation (1) Der Verantwortliche konsultiert vor der Verarbeitung die Aufsichtsbehörde, wenn aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Artikel 35 hervorgeht, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, sofern der Verantwortliche keine Maßnahmen zur Eindämmung...
Artikel 38 - Stellung des Datenschutzbeauftragten (1) Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter stellen sicher, dass der Datenschutzbeauftragte ordnungsgemäß und frühzeitig in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen eingebunden wird. (2) Der Verantwortliche und...
Artikel 39 - Aufgaben des Datenschutzbeauftragten (1) Dem Datenschutzbeauftragten obliegen zumindest folgende Aufgaben: a) Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach dieser...
Artikel 43 - Zertifizierungsstellen (1) Unbeschadet der Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß den Artikeln 57 und 58 erteilen oder verlängern Zertifizierungsstellen, die über das geeignete Fachwissen hinsichtlich des Datenschutzes verfügen, nach Unterrichtung der Aufsichtsbehörde...
Artikel 44 - Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung Jedwede Übermittlung personenbezogener Daten, die bereits verarbeitet werden oder nach ihrer Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation verarbeitet werden sollen, ist nur zulässig, wenn der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter...
Artikel 45 - Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (1) Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation darf vorgenommen werden, wenn die Kommission beschlossen hat, dass das betreffende Drittland, ein Gebiet oder ein...
Artikel 48 - Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung Jegliches Urteil eines Gerichts eines Drittlands und jegliche Entscheidung einer Verwaltungsbehörde eines Drittlands, mit denen von einem Verantwortlichen oder einem Auftragsverarbeiter die Übermittlung oder Offenlegung...