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Artikel 65 - Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.   Artikel 64         Inhalt
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Aktualisiert: 07:45 21.12.2025
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Artikel 8 - Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (1)    Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass die Verarbeitung nur dann rechtmäßig ist, wenn und soweit diese Verarbeitung für die Erfüllung einer Aufgabe erforderlich ist, die von der zuständigen Behörde zu den in Artikel 1 Absatz 1 genannten Zwecken wahrgenommenen...
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Richtlinie (EU) 2016/681 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (PNR-Daten-Richtlinie) Erwägungsgründe KAPITEL I Allgemeine Bestimmungen Artikel 1 - Gegenstand und Anwendungsbereich Artikel 2 - Anwendung dieser Richtlinie auf EU-Flüge Artikel 3 - Begriffsbestimmungen KAPITEL II...
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ANHANG I - Von Fluggesellschaften erhobene PNR-Daten PNR-Buchungscode (Record Locator) Datum der Buchung/Flugscheinausstellung Planmäßiges Abflugdatum bzw. planmäßige Abflugdaten Name(n) Anschrift und Kontaktangaben (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) Alle Arten von Zahlungsinformationen einschließlich...
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Artikel 11 - Übermittlungen von Daten an Drittstaaten (1)    Die Mitgliedstaaten dürfen die PNR-Daten und die Ergebnisse der Verarbeitung dieser Daten, die durch die PNR-Zentralstelle nach Artikel 12 gespeichert werden, nur im Einzelfall und nur dann an einen Drittstaat übermitteln, wenn a)    die Bedingungen...
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Artikel 14 - Sanktionen Die Mitgliedstaaten erlassen Vorschriften über Sanktionen, die bei Verstößen gegen die gemäß dieser Richtlinie erlassenen nationalen Vorschriften zu verhängen sind, und treffen alle für die Anwendung der Sanktionen erforderlichen Maßnahmen. Insbesondere erlassen die Mitgliedstaaten...
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Artikel 17 - Ausschussverfahren (1)    Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011. (2)    Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.Gibt der Ausschuss keine Stellungnahme...
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Artikel 18 - Umsetzung (1)    Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie bis zum 25. Mai 2018 nachzukommen. Sie setzen die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis. Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten...
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Artikel 2 - Anwendung dieser Richtlinie auf EU-Flüge (1)    Ein Mitgliedstaat, der entscheidet, diese Richtlinie auf Flüge innerhalb der Europäischen Union (EU-Flüge) anzuwenden, teilt dies der Kommission schriftlich mit. Ein Mitgliedstaat kann eine solche Mitteilung jederzeit machen oder widerrufen....
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Artikel 20 - Statistische Daten Zentralstellen übermittelten PNR-Daten zur Verfügung. Diese Statistiken dürfen keine personenbezogenen Daten enthalten. (2)    Die Statistiken müssen mindestens Folgendes ausweisen: a)    die Gesamtzahl der Fluggäste, deren PNR-Daten erhoben und ausgetauscht worden sind;...
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