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Artikel 88 - Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext (1)    Die Mitgliedstaaten können durch Rechtsvorschriften oder durch Kollektivvereinbarungen spezifischere Vorschriften zur Gewährleistung des Schutzes der Rechte und Freiheiten hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten...
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Aktualisiert: 07:45 21.12.2025
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Artikel 90 - Geheimhaltungspflichten (1)    Die Mitgliedstaaten können die Befugnisse der Aufsichtsbehörden im Sinne des Artikels 58 Absatz 1 Buchstaben e und f gegenüber den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeitern, die nach Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten oder nach einer von den...
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Artikel 92 - Ausübung der Befugnisübertragung (1)    Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte wird der Kommission unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen übertragen. (2)    Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 12 Absatz 8 und Artikel 43 Absatz 8 wird der Kommission...
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Artikel 93 - Ausschussverfahren (1)    Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011. (2)    Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011. (3)    Wird auf diesen Absatz Bezug...
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Artikel 94 - Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (1)    Die Richtlinie 95/46/EG wird mit Wirkung vom 25. Mai 2018 aufgehoben. (2)    Verweise auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung. Verweise auf die durch Artikel 29 der Richtlinie 95/46/EG eingesetzte Gruppe...
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Artikel 95 - Verhältnis zur Richtlinie 2002/58/EG Diese Verordnung erlegt natürlichen oder juristischen Personen in Bezug auf die Verarbeitung in Verbindung mit der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste in öffentlichen Kommunikationsnetzen in der Union keine zusätzlichen...
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Artikel 96 - Verhältnis zu bereits geschlossenen Übereinkünften Internationale Übereinkünfte, die die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen mit sich bringen, die von den Mitgliedstaaten vor dem 24. Mai 2016 abgeschlossen wurden und die im Einklang mit...
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Artikel 99 - Inkrafttreten und Anwendung (1)    Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. (2)    Sie gilt ab dem 25. Mai 2018.   Artikel 98         Inhalt          Schlussformel  
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Ausgewählte landesrechtliche Vorschriften zum Datenschutz Auszüge aus der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt DSG LSA - Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt - DSG LSA) - außer Kraft seit dem 26. Februar 2020 DSAG LSA   - Gesetz zur Ausfüllung der Verordnung...
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Artikel 30 - Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde (1)    Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der Verantwortliche diese unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung...
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