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Artikel 29 - Sicherheit der Verarbeitung (1) Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen...
Artikel 32 - Benennung eines Datenschutzbeauftragten (1) Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass der Verantwortliche einen Datenschutzbeauftragten benennt. Mitgliedstaaten können Gerichte und andere unabhängige Justizbehörden im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit von dieser Pflicht befreien. (2) Der...
Artikel 36 - Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (1) Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass personenbezogene Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt werden dürfen, wenn die Kommission beschlossen hat, dass das betreffende Drittland, ein...
Artikel 4 - Grundsätze in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten (1) Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass personenbezogene Daten a) auf rechtmäßige Weise und nach Treu und Glauben verarbeitet werden, b) für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und nicht in einer...
Artikel 42 - Unabhängigkeit (1) Jeder Mitgliedstaat sieht vor, dass jede Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und der Ausübung ihrer Befugnisse gemäß dieser Richtlinie völlig unabhängig handelt. (2) Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass das Mitglied oder die Mitglieder ihrer Aufsichtsbehörden...
Artikel 44 - Errichtung der Aufsichtsbehörde (1) Jeder Mitgliedstaat sieht durch Rechtsvorschriften Folgendes vor a) die Errichtung jeder Aufsichtsbehörde, b) die erforderlichen Qualifikationen und sonstigen Voraussetzungen für die Ernennung zum Mitglied jeder Aufsichtsbehörde, c) die Vorschriften...
Artikel 45 - Zuständigkeit (1) Jeder Mitgliedstaat sieht vor, dass jede Aufsichtsbehörde dafür zuständig ist, im Hoheitsgebiet ihres eigenen Mitgliedstaats die ihr gemäß dieser Richtlinie zugewiesenen Aufgaben und übertragenen Befugnisse zu erfüllen bzw. auszuüben. (2) Jeder Mitgliedstaat sieht...
Artikel 48 - Meldung von Verstößen Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass die zuständigen Behörden wirksame Vorkehrungen treffen, um vertrauliche Meldungen über Verstöße gegen diese Richtlinie zu fördern. Artikel 47 Inhalt Artikel 49
Artikel 5 - Fristen für die Speicherung und Überprüfung Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass für die Löschung von personenbezogenen Daten oder eine regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit ihrer Speicherung angemessene Fristen vorzusehen sind. Durch verfahrensrechtliche Vorkehrungen ist sicherzustellen,...
Artikel 55 - Vertretung von betroffenen Personen Die Mitgliedstaaten sehen im Einklang mit dem Verfahrensrecht der Mitgliedstaaten vor, dass die betroffene Person das Recht hat, nach dem Recht eines Mitgliedstaats ordnungsgemäß gegründete Einrichtungen, Organisationen oder Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht,...