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Artikel 6 - Anträge (1) Anträge auf Zugang zu einem Dokument sind in schriftlicher, einschließlich elektronischer, Form in einer der in Artikel 314 des EG-Vertrags aufgeführten Sprachen zu stellen und müssen so präzise formuliert sein, dass das Organ das betreffende Dokument ermitteln kann. Der Antragsteller...
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Aktualisiert: 00:48 22.11.2024
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Artikel 8 - Behandlung von Zweitanträgen (1) Ein Zweitantrag ist unverzüglich zu bearbeiten. Binnen fünfzehn Arbeitstagen nach Registrierung eines solchen Antrags gewährt das Organ entweder Zugang zu dem angeforderten Dokument und macht es innerhalb dieses Zeitraums gemäß Artikel 10 zugänglich oder...
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Artikel 9 - Behandlung sensibler Dokumente (1) Sensible Dokumente sind Dokumente, die von den Organen, den von diesen geschaffenen Einrichtungen, von den Mitgliedstaaten, Drittländern oder internationalen Organisationen stammen und gemäß den Bestimmungen der betreffenden Organe zum Schutz grundlegender...
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Erwägungsgründe DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 255 Absatz 2, auf Vorschlag der Kommission, gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags, in Erwägung nachstehender Gründe:...
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Ausgewählte landesrechtliche Vorschriften zur Informationsfreiheit Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt - IZG LSA Materialien zum IZG LSA - Kurzübersicht - Anwendungshinweise - Prüfschema Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt - IZG LSA KostVO Umweltinformationsgesetz...
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Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) vom 21. August 2008 Letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Verordnung vom 13. Juni 2018 (GVBl. LSA S. 159)   Nichtamtlicher Text Aufgrund des § 10 Abs. 3 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt...
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§ 1 IZG LSA - Grundsatz (1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber den Behörden a) des Landes, b) der Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise sowie c) der der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen...
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§ 10 IZG LSA - Verwaltungskosten (1) Für die Durchführung dieses Gesetzes werden Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. § 1 Abs. 1 Satz 2 , § 2 Abs. 2 , § 3 Abs. 2 , die §§ 4 bis 10 sowie die §§ 12 bis 14 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen- Anhalt gelten entsprechend, soweit...
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§ 11 IZG LSA - Veröffentlichungspflichten (1) Die Stellen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 sollen Verzeichnisse führen, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen. (2) Organisations- und Aktenpläne ohne Angabe personenbezogener Daten sind nach Maßgabe dieses Gesetzes allgemein...
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§ 11a IZG LSA - Informationsregister  (1) Die Stellen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a stellen folgende Informationen in einem Informationsregister bereit: Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Landes in der aktuellen Fassung, Gutachten, Studien und Beraterverträge, soweit sie...
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