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Gibt es eine vorgeschriebene Form für den Antrag? Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Mit welcher Begründung darf der Zugang verweigert werden? Das Gesetz enthält mehrere Ausnahmefälle, in denen eine Auskunft verweigert bzw. beschränkt werden kann. Gründe hierfür können sein: Schutz von besonderen öffentlichen Belangen wie z. B. die innere Sicherheit, Kontroll- und Aufsichtsaufgaben,...
Muss der Antrag begründet werden? Grundsätzlich muss der Antrag nach dem IZG LSA weder begründet noch ein rechtliches Interesse an der Auskunft geltend gemacht werden. Bezieht sich der Antrag allerdings auf personenbezogene Daten, Urheberrechte bzw. Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Dritter, bedarf...
Warum gibt es ein Informationszugangsgesetz in Sachsen-Anhalt? Das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) eröffnet jedermann die Möglichkeit, sich darüber zu informieren, wie die öffentliche Verwaltung arbeitet. Vor Inkrafttreten des IZG LSA mussten Bürgerinnen und Bürger in der Regel ein...
Was ist geistiges Eigentum? Geistiges Eigentum besteht nicht an körperlichen Sachen i. S. d. § 903 BGB, sondern an Immaterialgütern. Es gewährt seinem Inhaber ein ausschließliches Nutzungsrecht, das an Dritte lizensiert oder übertragen, gesetzlich eingeräumt und beschränkt werden kann. Es erfasst auf...
Was kann ich unternehmen, wenn die Behörde meinen Antrag abgelehnt hat? Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung über den Antrag auf Informationszugang durch die Behörde sind Widerspruch und Verpflichtungsklage möglich. Daneben haben Sie das Recht, sich an die Landesbeauftragte für die...
Was kostet die Auskunft? Für Handlungen nach dem IZG LSA werden Gebühren und Auslagen erhoben, sofern es sich nicht um einfache Auskünfte handelt. Die Höhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Das Ministerium des Innern hat im Einvernehmen mit dem Finanzministerium eine Kostenverordnung ( IZG LSA...
Was sind besondere öffentliche Belange? § 3 Abs. 1 IZG LSA nimmt zum Schutz besonderer öffentlicher Belange zahlreiche Informationen vom Zugangsanspruch nach § 1 Abs. 1 IZG LSA wieder aus. Die Ausnahmetatbestände greifen in der Regel dann ein, wenn die Preisgabe der Information auf die maßgeblichen...
Weitergehende Hinweise Weitergehende Informationen zum IZG LSA finden Sie z. B. in den Anwendungshinweisen für Behörden. Die Aufgaben der Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit werden von der Landesbeauftragten für den Datenschutz wahrgenommen.
Welche Informationen kann ich bekommen? Das IZG LSA gewährt Ihnen grundsätzlich Zugang zu allen amtlichen Informationen, die bei den Behörden des Landes, der Kommunen und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen...