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Neue Polizei-Einsatz App 21.01.2026 Mit der Einführung der neuen Polizei-Einsatz-App „resQnect“ macht die Polizei Sachsen-Anhalt einen weiteren Modernisierungsschritt und stärkt die Leistungsfähigkeit der Polizeiarbeit. Die App ist für dienstliche Smartphones entwickelt und bietet eine moderne, mobile...
Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr Inhalt Erwägungsgründe KAPITEL I - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel 1 - Gegenstand der Richtlinie Artikel 2 - Begriffsbestimmungen...
KAPITEL I - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1 - Gegenstand der Richtlinie (1) Die Mitgliedstaaten gewährleisten nach den Bestimmungen dieser Richtlinie den Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten und insbesondere den Schutz der Privatsphäre natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener...
Artikel 1 - Gegenstand der Richtlinie (1) Die Mitgliedstaaten gewährleisten nach den Bestimmungen dieser Richtlinie den Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten und insbesondere den Schutz der Privatsphäre natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener...
Artikel 11 - Informationen für den Fall, daß die Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden (1) Für den Fall, daß die Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden, sehen die Mitgliedstaaten vor, daß die betroffene Person bei Beginn der Speicherung der Daten bzw. im Fall einer beabsichtigten...
ABSCHNITT VII - WIDERSPRUCHSRECHT DER BETROFFENEN PERSON
Artikel 14 - Widerspruchsrecht der betroffenen Person Die Mitgliedstaaten erkennen das Recht der betroffenen Person an, a) zumindest in den Fällen von Artikel 7 Buchstaben e und f jederzeit aus überwiegenden, schutzwürdigen, sich aus...
Artikel 14 - Widerspruchsrecht der betroffenen Person Die Mitgliedstaaten erkennen das Recht der betroffenen Person an, a) zumindest in den Fällen von Artikel 7 Buchstaben e und f jederzeit aus überwiegenden, schutzwürdigen, sich aus...
Artikel 17 - Sicherheit der Verarbeitung (1) Die Mitgliedstaaten sehen vor, daß der für die Verarbeitung Verantwortliche die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen durchführen muß, die für den Schutz gegen die zufällige oder unrechtmäßige Zerstörung, den zufälligen Verlust, die unberechtigte...
Artikel 19 - Inhalt der Meldung (1) Die Mitgliedstaaten legen fest, welche Angaben die Meldung zu enthalten hat. Hierzu gehört zumindest folgendes: a) Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen und gegebenenfalls seines Vertreters; b) die Zweckbestimmung(en) der Verarbeitung; c) eine...
Artikel 21 - Öffentlichkeit der Verarbeitungen (1) Die Mitgliedstaaten erlassen Maßnahmen, mit denen die Öffentlichkeit der Verarbeitungen sichergestellt wird. (2) Die Mitgliedstaaten sehen vor, daß die Kontrollstelle ein Register der gemäß Artikel 18 gemeldeten Verarbeitungen führt. Das Register enthält...
Artikel 25 - Grundsätze (1) Die Mitgliedstaaten sehen vor, daß die Übermittlung personenbezogener Daten, die Gegenstand einer Verarbeitung sind oder nach der Übermittlung verarbeitet werden sollen, in ein Drittland vorbehaltlich der Beachtung der aufgrund der anderen Bestimmungen dieser Richtlinie erlassenen...
Artikel 29 - Datenschutzgruppe (1) Es wird eine Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten eingesetzt (nachstehend "Gruppe" genannt). Die Gruppe ist unabhängig und hat beratende Funktion. (2) Die Gruppe besteht aus je einem Vertreter der von den einzelnen Mitgliedstaaten...