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Beamtenstatusgesetz verarbeitet. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind ebenfalls Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b, c und e, Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe f DS-GVO. Ergänzend gelten für die Datenverarbeitung die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Datenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 00:06 20.02.2026
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über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach vom 24. November 2017 (Bundesgesetzblatt Teil. I, Seite 3803 f.). Ergänzende Angaben zum elektronischen Rechtverkehr in Sachsen-Anhalt finden Sie über diesen Link. Es ist nicht zulässig, ...
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Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind ebenfalls Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b, c und e, Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe f DS-GVO. Ergänzend gelten für die Datenverarbeitung die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Datenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. In Personalvertretungssachen sowie ...
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Sie in der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach vom 24. November 2017 (Bundesgesetzblatt Teil. I, Seite 3803 f.). Ergänzende Angaben zum elektronischen Rechtverkehr in Sachsen-Anhalt finden Sie über diesen Link. ...
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