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vom 24. November 2017 (Bundesgesetzblatt Teil. I, Seite 3803 f.). Ergänzende Angaben zum elektronischen Rechtverkehr in Sachsen-Anhalt finden Sie über diesen Link. Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 05:15 22.02.2026
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oder Versetzung werden die Daten gemäß § 84 des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt und § 50 Satz 4 Beamtenstatusgesetz verarbeitet. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind ebenfalls Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b, c und e, Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe f DS-GVO. Ergänzend gelten für die Datenverarbeitung ...
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des elektronischen Rechtsverkehrs finden Sie in der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach vom 24. November 2017 (Bundesgesetzblatt Teil. I, Seite 3803 f.). Ergänzende Angaben zum elektronischen Rechtverkehr ...
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Sachsen-Anhalt und § 50 Satz 4 Beamtenstatusgesetz verarbeitet. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind ebenfalls Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b, c und e, Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe f DS-GVO. Ergänzend gelten für die Datenverarbeitung die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes ...
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des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt und § 50 Satz 4 Beamtenstatusgesetz verarbeitet. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind ebenfalls Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b, c und e, Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe f DS-GVO. Ergänzend gelten für die Datenverarbeitung die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes ...
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vom 24. November 2017 (Bundesgesetzblatt Teil. I, Seite 3803 f.). Ergänzende Angaben zum elektronischen Rechtverkehr in Sachsen-Anhalt finden Sie über diesen Link. Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail ...
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des elektronischen Rechtsverkehrs finden Sie in der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach vom 24. November 2017 (Bundesgesetzblatt Teil. I, Seite 3803 f.). Ergänzende Angaben zum elektronischen Rechtverkehr ...
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