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der nicht den Informationszugang, sondern die Abwehr des Informationsanspruches zum Schutz seiner Rechte nach dem IZG LSA begehrt. Ausnahmsweise können daher auch Behörden Petent i.S. des IZG LSA sein, sofern sie Dritte i.S. des § 2 Nr. 2 IZG LSA sind (z.B. als Inhaber eines Schutzrechts). Im übrigen muss der Betroffene ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 07:28 22.02.2026
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