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Blonsberg nördlich Halle Größe [ha]: 34 Codierung: FFH0117 Landkreise und kreisfreie Städte: Saalekreis Verwaltungseinheiten: Einheitsgemeinde Petersberg Gebietsbeschreibung Der Blonsberg erhebt sich nordöstlich der Ortslage Wallwitz als ca. 40 m hoher Porphyrhügel aus der flachwelligen Ebene des „Halleschen...
Buchenwald östlich Klötze Größe [ha]: 524 Codierung: FFH0186 Landkreise und kreisfreie Städte: Altmarkkreis Salzwedel Verwaltungseinheiten: Einheitsgemeinde Stadt Klötze; Einheitsgemeinde Stadt Kalbe (Milde) Gebietsbeschreibung Das FFH-Gebiet gehört zu den Laubwäldern der „Altmarkheide“ und liegt östlich...
Artikel 29 - Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters Der Auftragsverarbeiter und jede dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich auf Weisung des Verantwortlichen...
Artikel 3 - Räumlicher Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit diese im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union erfolgt, unabhängig davon, ob die Verarbeitung...
Artikel 30 - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (1) Jeder Verantwortliche und gegebenenfalls sein Vertreter führen ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten, die ihrer Zuständigkeit unterliegen. Dieses Verzeichnis enthält sämtliche folgenden Angaben a) den Namen und die Kontaktdaten...
Artikel 31 - Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter und gegebenenfalls deren Vertreter arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. Artikel 30 Inhalt Artikel 32
Artikel 37 - Benennung eines Datenschutzbeauftragten (1) Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter benennen auf jeden Fall einen Datenschutzbeauftragten, wenn a) die Verarbeitung von einer Behörde oder öffentlichen Stelle durchgeführt wird, mit Ausnahme von Gerichten, soweit sie im Rahmen...
Artikel 41 - Überwachung der genehmigten Verhaltensregeln (1) Unbeschadet der Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß den Artikeln 57 und 58 kann die Überwachung der Einhaltung von Verhaltensregeln gemäß Artikel 40 von einer Stelle durchgeführt werden, die über das geeignete...
Artikel 42 - Zertifizierung (1) Die Mitgliedstaaten, die Aufsichtsbehörden, der Ausschuss und die Kommission fördern insbesondere auf Unionsebene die Einführung von datenschutzspezifischen Zertifizierungsverfahren sowie von Datenschutzsiegeln und -prüfzeichen, die dazu dienen, nachzuweisen, dass...
Artikel 46 - Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien (1) Falls kein Beschluss nach Artikel 45 Absatz 3 vorliegt, darf ein Verantwortlicher oder ein Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation nur übermitteln, sofern der Verantwortliche...