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Die Antragstellerin trägt die Kosten (Gebühren und Auslagen) des Verfahrens. Die Kosten werden auf Euro 2.500,--festgesetzt. Die Antragstellerin hat der Vergabestelle die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Beschluss VK 23/01 MD vom 28.11.2001 ...
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Aktualisiert: 12:41 25.04.2025
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für die Durchführung des IZG LSA Verwaltungskosten, d. h. Gebühren und Auslagen, erhoben werden. Unter Gebühren sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen zu verstehen, mit denen eine öffentlich-rechtliche Leistung der Verwaltung abgegolten wird, um deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (Jastrow/Schlatmann, ...
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Aktualisiert: 12:45 25.04.2025
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Prozesskostenhilfe Ein Zivilprozess kostet Geld. Kann eine Partei die Kosten für das Gericht und den ggf. notwendigen Rechtsanwalt nicht selber aufbringen, wird ihr die gerichtliche Durchsetzung oder Verteidigung von rechten durch die Prozesskostenhilfe ermöglicht. Aufgrund ...
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Aktualisiert: 09:35 25.04.2025
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Für Anträge, in denen der Bürger die Information erhält, gilt die aufgrund von § 10 Abs. 3 IZG LSA erlassene Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO; vgl. Anlage 2 ), die für die Durchführung der Akteneinsicht einen Gebührenrahmen in Höhe von 0 bis 1.000 ...
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Aktualisiert: 12:45 25.04.2025
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werden kann (z. B. bei Vorsatz, entsprechenden Voreintragungen im FAER oder auch schwerwiegenden Verstößen), beträgt die Verfolgungsverjährung gemäß § 31 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) hier ein Jahr! Kosten im Verfahren Bis auf spezielle Ausnahmen fallen regelmäßig folgende Kosten an: ...
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Aktualisiert: 12:41 25.04.2025
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Nur so lassen sich Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz gleichermaßen sichern.“   6. Zukunftsthemen der Agrarpolitik 6.1 Digitalisierung in der Landwirtschaft Chancen: Precision Farming: Präziser Einsatz von Ressourcen (Dünger, Wasser, Pestizide) senkt Kosten und schont die Umwelt. Smart Farming: ...
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Aktualisiert: 12:41 25.04.2025
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I. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2010 4.6. Kostenvoranschläge Die IZG LSA KostVO bewirkt mit einem Gebührenrahmen 0 bis 1000 Euro für die Erteilung von Auskünften bzw. ...
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Aktualisiert: 12:45 25.04.2025
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des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und den sonstigen Organen und Einrichtungen des Landes, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Die Kosten für die Auskunftserteilung sind in der Verordnung über die Kosten ...
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Aktualisiert: 09:32 25.04.2025
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Euro nach der neuen IZG LSA KostVO ist es nicht völlig ausgeschlossen, dass die Höchstgebühr von 500 Euro erreicht wird. Es kann also schnell passieren, dass bei einem Informationszugangsantrag Gebühren in Rechnung gestellt werden, mit deren Höhe der Antragsteller nicht gerechnet ...
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Aktualisiert: 12:45 25.04.2025
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deutlich reformiert. Die Gebührenobergrenze wurde in der IZG LSA KostVO in der Fassung vom 13. Juni 2018 generell von 1.000 Euro auf 500 Euro gesenkt (vgl. Nr. 7.2 ). Nach dem im Juni 2019 geänderten IZG LSA werden gem. § 10 Abs. 2a Verwaltungskosten für eine Amtshandlung, die nicht mehr als 50 Euro ...
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Aktualisiert: 12:45 25.04.2025
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