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Geschäftsverteilungs- und Aktenpläne ohne Angabe personenbezogener Daten sind nach Maßgabe dieses Gesetzes allgemein zugänglich zu machen. Soweit es möglich ist, hat die Veröffentlichung elektronisch im Internet zu erfolgen. (2) Informationen können auch unabhängig von einem Antrag nach § 5 Abs. 1 über das Internet ...
öffentlichen Belangen § 4 Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses § 5 Schutz personenbezogener Daten § 6 Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen § 7 Antrag und Verfahren § 8 Verfahren bei Beteiligung Dritter § 9 Ablehnung des Antrags; Rechtsweg § 10 Verwaltungskosten ...
soll im Fall eines stattgebenden Bescheids dem Antragsteller die Information unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats zugänglich gemacht werden. Nach § 9 Abs. 1 IZG LSA gilt die Einmonatsfrist auch, wenn der Antrag ganz oder teilweise abgelehnt wird. Diese Fristen gelten jedoch ...
Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu § 7 Antrag und Verfahren zu § 8 Verfahren bei Beteiligung Dritter zu § 9 Ablehnung des Antrags; Rechtsweg zu § 10 Verwaltungskosten zu § 11 Veröffentlichungspflichten zu § 12 Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit ...
abgebaut. Mehrere Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer sind speziell geschult für die Betreuung von Gewalt- und Sexualstraftäter. Neben der Einzelfallhilfe, die auf den besonderen Hilfe- und Kontrollbedarf der zu Betreuenden abgestellt ist, findet in der Bewährungshilfe auch Gruppenarbeit statt. ...
und Anwendungsbereich Artikel 3 - Begriffsbestimmungen Artikel 4 - Ausnahmeregelung Artikel 5 - Dokumente in den Mitgliedstaaten Artikel 6 - Anträge Artikel 7 - Behandlung von Erstanträgen Artikel 8 - Behandlung von Zweitanträgen Artikel 9 - Behandlung sensibler Dokumente Artikel 10 - Zugang im Anschluss ...
Artikel 8 - Behandlung von Zweitanträgen (1) Ein Zweitantrag ist unverzüglich zu bearbeiten. Binnen fünfzehn Arbeitstagen nach Registrierung eines solchen Antrags gewährt das Organ entweder Zugang zu dem angeforderten Dokument und macht es innerhalb dieses Zeitraums gemäß Artikel 10 ...
Geschäftsverteilungs- und Aktenpläne ohne Angabe personenbezogener Daten sind nach Maßgabe dieses Gesetzes allgemein zugänglich zu machen. Soweit es möglich ist, hat die Veröffentlichung in elektronischer Form im Internet zu erfolgen. (2) Informationen können auch unabhängig von einem Antrag nach § 5 Abs. 1 ...
Voraussichtlich ab Mitte November 2025 steht für alle Beihilfeberechtigten des… 03.09.2025 Aktualisierte Information zur Inflationsausgleichszahlung | September 2025 Anträge auf Inflationsausgleichszahlung - Teilzeit und Zeiten ohne Anspruch auf Entgelt ...
Geschäftsverteilungs- und Aktenpläne ohne Angabe personenbezogener Daten sind nach Maßgabe dieses Gesetzes allgemein zugänglich zu machen. Soweit es möglich ist, hat die Veröffentlichung in elektronischer Form im Internet zu erfolgen. (2) Informationen können auch unabhängig von einem Antrag nach § 5 Abs. 1 ...