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Anwendungshinweise zu § 14 IZG LSA - Einschränkung von Grundrechten Durch dieses Gesetz wird das Recht auf Schutz personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt eingeschränkt. Mit den Regelungen zum Zugang zu personenbezogenen Daten, insbesondere...
Anwendungshinweise zu § 15 IZG LSA - Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes Die Auswirkungen dieses Gesetzes werden nach einem Erfahrungszeitraum von fünf Jahren durch die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände und gegebenenfalls weiterer Sachverständiger geprüft. Die Landesregierung...
Anwendungshinweise zu § 16 IZG LSA - In-Kraft-Treten (1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am ersten Tage des vierten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. (2) § 10 Abs. 3 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. I. Bedeutung der Norm Damit die Adressaten des Gesetzes...
Anwendungshinweise zu § 2 IZG LSA - Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. amtliche Information: jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu; 2. Dritter:...
Anwendungshinweise zu § 3 IZG LSA - Schutz von besonderen öffentlichen Belangen (1) Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, 1. wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben kann auf a) internationale Beziehungen, Beziehungen zum Bund oder einem Land b) Belange der...
Anwendungshinweise zu § 4 IZG LSA - Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses (1) Der Antrag auf Informationszugang soll für Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung abgelehnt werden, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen...
Anwendungshinweise zu § 5 IZG LSA - Schutz personenbezogener Daten (1) Zugang zu personenbezogenen Daten darf nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt oder der Dritte eingewilligt hat....
Anwendungshinweise zu § 6 IZG LSA - Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, soweit der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht. Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen darf nur gewährt werden, soweit der Betroffene...
Anwendungshinweise zu § 7 IZG LSA - Antrag und Verfahren (1) Über den Antrag auf Informationszugang entscheidet die Stelle nach § 1 Abs. 1 Satz 1, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Im Falle des § 1 Abs. 1 Satz 2 ist der Antrag an die Stelle nach § 1 Abs. 1 Satz 1 zu...
Anwendungshinweise zu zu § 8 IZG LSA - Verfahren bei Beteiligung Dritter (1) Die Stelle nach § 1 Abs. 1 Satz 1 gibt einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen,...