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Rechtliche Grundlagen Die Stiftung ging 2006 aus dem  Gesetz über die Errichtung der „Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt“   hervor ( GedenkStiftG LSA ). Sie ist als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Magdeburg angelegt. In eigener Trägerschaft unterhält die Stiftung sieben...
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Aktualisiert: 04:33 24.12.2025
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Spenden Wenn Sie die Arbeit der Stiftung oder ihrer Gedenkstätten finanziell unterstützen möchten, nut­zen Sie bitte folgende Bankverbindung:   Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt Deutsche Bundesbank IBAN: DE 7481 0000 0000 8100 1516 BIC: MARKDEF1810   Wichtig!  Bitte geben Sie im Verwendungszweck...
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Stiftungen sind wichtige Initiatoren und Geldgeber für gemeinnützige Initiativen und Projekte. Das Grundprinzip einer Stiftung ist die dauerhafte Verwendung eines Kapitalvermögens für einen bestimmten Zweck. Aus den Erträgen des so genannten Stiftungsvermögens werden die laufenden Ausgaben bestritten,...
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Wirtschaftliche Vereine Erlangung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein durch staatliche Verleihung Ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt die Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung. Anspruchsberechtigte Natürliche oder juristische...
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Vorschlag einer Satzung für eine Stiftung des privaten Rechts Satzung einer rechtsfähigen Stiftung (In einer kurzen Präambel können der/die Stifter(in) den Anlass und Motive für die Errichtung der Stiftung beschreiben. Diese Formulierungen können für die spätere Auslegung des Stifterwillens eine wertvolle...
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Was ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts? Eine Stiftung ist eine juristische Person des  bürgerlichen Rechts, in der ein bestimmter Vermögensbestand rechtlich verselbständigt wird, um auf die Dauer einen bestimmten Zweck nach dem Willen des Stifters zu erreichen (§§ 80 ff BGB). Eine Stiftung ist...
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Kann eine Stiftung aufgelöst werden? Für den Fall, dass die Erfüllung des Stiftungszwecks unmöglich werden sollte, kann der Stiftung eine andere Zweckbestimmung gegeben oder sie aufgehoben werden. Die Zweckänderung oder die Aufhebung durch den Vorstand bedarf der Genehmigung der Stiftungsbehörde.
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Was geschieht bei Änderung der Verhältnisse? Wenn die Satzung es vorsieht oder wenn sich die Verhältnisse seit Errichtung der Stiftung wesentlich geändert haben, kann die Satzung geändert oder die Stiftung mit einer anderen Stiftung zusammengelegt werden. Die Maßnahme bedarf der Genehmigung der Stiftungsbehörde....
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Was ist ein Stiftungsverzeichnis? Das Stiftungsverzeichnis für die Stiftungen des privaten Rechts wird in Sachsen-Anhalt vom Landesverwaltungsamt als Stiftungsbehörde geführt. Es enthält alle bestehenden und neu entstehenden Stiftungen im Land Sachsen-Anhalt. In das Stiftungsverzeichnis sind Name, Sitz,...
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Wer ist Ansprechpartner? Stiftungsbehörde in Sachsen-Anhalt ist seit 1. Januar 2004 das Landesverwaltungsamt mit Sitz in Halle. Anschrift: Landesverwaltungsamt Referat Stiftungen Ernst-Kamieth-Str. 2 06112 Halle Als Ansprechpartnerinnen stehen Ihnen: Referatsleiterin Frau Marion Roscher (0345/514-1826),...
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