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V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2018 2.2 Beratung des Gesetzgebers Zu meinen Aufgaben als Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit gehören neben der außergerichtlichen ...
Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat die 54-jährige Statistik-Professorin heute ernannt und ihr die Ernennungsurkunde überreicht. In der über 500-jährigen Geschichte der Universität ist Becker die erste Rektorin; ihre vierjährige Amtszeit beginnt am 1. September 2022. Der Akademische Senat ...
vom 30.03.2023 oder Überschwemmungsgebieten (HQ100) gemäß § 76 WHG i.V.m. § 99f Wassergesetz (WG LSA) ergeben sich folgende Abschläge: NSG, FFH, SPA oder BIO 4 % (+/- 1%) N-Kulisse 5 % (+/- 2%) HQ100 5 % (+/- 2%) Bei der Lage in einem Landschaftsschutzgebiet (LSG) wurde kein signifikanter Einfluss ...
Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des II. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 3 HmbTG - Anwendungsbereich (1) Der Veröffentlichungspflicht unterliegen vorbehaltlich der §§ 4 bis 7 und 9 Vorblatt und Petitum von Senatsbeschlüssen, Mitteilungen des Senats ...
Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des II. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 3 HmbTG - Anwendungsbereich (1) Der Veröffentlichungspflicht unterliegen vorbehaltlich der §§ 4 bis 7 und 9 Vorblatt und Petitum von Senatsbeschlüssen, Mitteilungen des Senats ...
Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des III. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung § 3 HmbTG - Anwendungsbereich (1) Der Veröffentlichungspflicht unterliegen vorbehaltlich der §§ 4 bis 7 und 9 Vorblatt und Petitum von Senatsbeschlüssen, Mitteilungen des Senats ...
Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des III. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung § 3 HmbTG - Anwendungsbereich (1) Der Veröffentlichungspflicht unterliegen vorbehaltlich der §§ 4 bis 7 und 9 Vorblatt und Petitum von Senatsbeschlüssen, Mitteilungen des Senats ...
Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des II. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 11 BremIFG - Veröffentlichungspflichten (1) Die Behörden sollen Verzeichnisse führen, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen. (2 ...
Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des II. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 11 BremIFG - Veröffentlichungspflichten (1) Die Behörden sollen Verzeichnisse führen, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen. (2 ...
(nicht amtlicher Text) Aufgrund des § 10 Abs. 3 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt vom 19. Juni 2008 (GVBl. LSA S. 242) und in entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 3 Satz 2 und des § 14 Abs. 2 Nr. 8 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 27. Juni 1991 (GVBl. LSA S. ...