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an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen des Polizeireviers Salzlandkreis berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.“ Datum 1741910400 056/2025 Impressum: ...
Bereich: Pressedatenbank
Aktualisiert: 10:41 14.03.2025
Format: Pressemitteilung