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besteht, ist rechtlich umstritten.   Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Verwaltungsvorschriften mit unmittelbarer Außenwirkung gegenüber Dritten nur wirksam, wenn sie veröffentlicht wurden (BVerwG, Urteil vom 25. November 2004, Az.: 5 CN 1/03; vgl. Nr. 10.1 und Anlage 6 ). ...
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