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Problemschilderungen zu löschen, die nicht für die Öffentlichkeit relevant erscheinen. Von den Trägern öffentlicher Belange und von betroffenen Bürgern können im Rahmen formeller Beteiligungsverfahren, Raumordnungs- und Bauleitpläne sowie Genehmigungsverfahren auch Stellungnahmen abgegeben werden. ...
Problemschilderungen zu löschen, die nicht für die Öffentlichkeit relevant erscheinen. Von den Trägern öffentlicher Belange und von betroffenen Bürgern können im Rahmen formeller Beteiligungsverfahren, Raumordnungs- und Bauleitpläne sowie Genehmigungsverfahren auch Stellungnahmen abgegeben werden. ...
Problemschilderungen zu löschen, die nicht für die Öffentlichkeit relevant erscheinen. Von den Trägern öffentlicher Belange und von betroffenen Bürgern können im Rahmen formeller Beteiligungsverfahren, Raumordnungs- und Bauleitpläne sowie Genehmigungsverfahren auch Stellungnahmen abgegeben werden. ...
die nicht für die Öffentlichkeit relevant erscheinen. Von den Trägern öffentlicher Belange und von betroffenen Bürgern können im Rahmen formeller Beteiligungsverfahren, Raumordnungs- und Bauleitpläne sowie Genehmigungsverfahren auch Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind nicht öffentlich und werden direkt an den jeweils ...
Problemschilderungen zu löschen, die nicht für die Öffentlichkeit relevant erscheinen. Von den Trägern öffentlicher Belange und von betroffenen Bürgern können im Rahmen formeller Beteiligungsverfahren, Raumordnungs- und Bauleitpläne sowie Genehmigungsverfahren auch Stellungnahmen abgegeben werden. ...
Problemschilderungen zu löschen, die nicht für die Öffentlichkeit relevant erscheinen. Von den Trägern öffentlicher Belange und von betroffenen Bürgern können im Rahmen formeller Beteiligungsverfahren, Raumordnungs- und Bauleitpläne sowie Genehmigungsverfahren auch Stellungnahmen abgegeben werden. ...
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