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Strafkammer muss sich am 24.07.2025 um 11.30 Uhr eine 51-jährige Frau aus dem Landkreis Wittenberg wegen Verletzung der Erziehungs- und Fürsorgepflicht (§ 171 StGB) verantworten. Sie soll es wissentlich hingenommen haben, dass ihr jetzt 13-jähriger Sohn von August 2022 bis Februar 2024 dem Schulunterricht ...
Bereich: Pressedatenbank
Aktualisiert: 07:50 07.07.2025
Format: Pressemitteilung