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beschlossen hatten. Der Schutz personenbezogener Daten richtet sich nach § 5 IZG LSA . Nach dieser Vorschrift darf Zugang zu personenbezogenen Daten nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Einzelnen das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt ...
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Aktualisiert: 01:37 10.09.2025
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Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des II. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. Artikel 6 Verf LSA - Datenschutz, Umweltdaten (1) Jeder hat das Recht auf Schutz seiner personenbezogenen Daten. In dieses Recht darf nur durch oder auf Grund eines Gesetzes eingegriffen ...
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Aktualisiert: 01:37 10.09.2025
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Schleswig-Holstein, Az. 6 A 198/01, S. 4). Der Petitionsausschuss wird in dieser Konstellation daher nicht vom Anwendungsbereich des IZG LSA erfasst. Auch ein Anspruch auf Akteneinsicht nach § 15 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (DSG-LSA) besteht regelmäßig nicht. Nach dieser Vorschrift ...
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Aktualisiert: 01:37 10.09.2025
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Aufnahme eines Informationsfreiheitsgesetzes in ihr Landesrecht im Wesentlichen damit begründet, dass die neuen Gesetze keinen Mehrgewinn im Vergleich zu den bisherigen Akteneinsichtsrechten brächten, zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führten und die Gefahr des Ausspionierens personenbezogener Daten ...
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Aktualisiert: 01:37 10.09.2025
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Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des III. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung § 5 IFG - Schutz personenbezogener Daten (1) Zugang zu personenbezogenen Daten darf nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse ...
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Aktualisiert: 01:37 10.09.2025
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des Gesetzes ergeben sich daher erst aus der Gesetzesbegründung. Ohne einen Rückgriff auf die Gesetzesbegründung wäre auch eine sachgerechte Auslegung des § 5 IZG LSA , über den personenbezogene Daten geschützt werden, nicht möglich. Nach dieser Vorschrift darf Zugang zu personenbezogenen Daten nur gewährt ...
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Aktualisiert: 01:37 10.09.2025
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nicht dazu; Dritter: jeder, über den personenbezogene Daten oder sonstige Informationenvorliegen. § 3 - Schutz von besonderen öffentlichen Belangen (1) Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben kann auf a)    internationale ...
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Aktualisiert: 01:37 10.09.2025
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dem Antragsteller weiter helfen würde. Die Erfolgsaussichten eines solchen Antrags sind jedoch gering, da einer Preisgabe der Namen der in § 5 Abs. 1 IZG LSA verbürgte Schutz personenbezogener Daten entgegenstehen dürfte. Die Sonderregelung des § 5 Abs. 4 IZG LSA , nach der der Name eines Bearbeiters ...
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Aktualisiert: 01:37 10.09.2025
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des Gesetzes ermöglicht. Eine effektive Evaluation setzt voraus, dass die Adressaten des Gesetzes möglichst unmittelbar und zeitnah bei dem jeweiligen Vorgang die für eine Evaluierung erforderlichen Daten erfassen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Daten, die für eine Evaluierung notwendig sind, ...
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Aktualisiert: 01:37 10.09.2025
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und Einführung eines Informationssystems Sachsen-Anhalt“ (ISA) übersandt. In dem Informationssystem sollen den Ressorts und den Abgeordneten, auch den Bürgerinnen und Bürgern bzw. den Unternehmen Sachsen-Anhalts zukünftig – wenn auch eingeschränkt – finanzpolitisch relevante Daten zur Verfügung gestellt werden. ...
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