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sich in einem hohen 5-stelligem Bereich und ein Einsehen bzw. Unrechtsbewusstsein des Beschuldigten war nicht erkennbar. Da der Mann in letzter Zeit vermehrt strafrechtlich in Erscheinung trat, wurde durch den Richter ein Verhinderungsgewahrsam angeordnet und die Person in den Gewahrsam nach Magdeburg verbracht. ...