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in Gegen- überstellung zur anerkannten Flächenberechnung, beizufügen. Die Baurechnung ist mindestens fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren. 3.2 Werden über Teile einer Baumaßnahme (z. B. mehrere Bauobjekte/Bauabschnitte) einzelne Ver- wendungsnachweise geführt, ...
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Aktualisiert: 01:35 01.03.2024
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