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der zuständigen Behörde oder einer dafür anerkannten Einrichtung (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 ChemVerbotsV). den Erwerb einer anderweitigen Qualifikation (z.B. Approbation als Apotheker) gemäß § 11 Abs. 3 ChemVerbotsV   und die Bescheinigung über die Teilnahme an einer der Sachkunde entsprechenden ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 21:51 02.06.2024
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