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M B I . LSA N r. 1 1 /2024 vom 1 8 . 3 . 2024 ermächtigungen für die Folgejahre in den Haushalt einzu stellen. Die Investitionsbank hat die für die Haushaltsan­ meldung der Verpflichtungsermächtigungen notwendigen Informationen und aktualisierte Kalkulationen auf Auffor­ derung des Ressorts zur Verfügung...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 09:32 26.04.2024
Format: PDF