Zeitraum: "Älter als 1 Jahr" Entfernen
und Jugendliche können u. U. bei den vorgegebe- nen Maßnahmen mehrmals gezählt werden. Die Alters- gruppe des Kindes/Jugendlichen ist zu dem Zeitpunkt festzustellen, an dem die familiengerichtliche Maßnahme rechtskräftig geworden ist. Unabhängig vom Verwaltungsverfahren sind jeweils alle im Berichtsjahr erfolgten ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 22:49 08.03.2024
Format: PDF