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in Wohngebäuden (Abstellräume u. Ä.) werden zur Bestimmung des Nutzungsschwerpunktes nicht herangezogen. Nichtwohngebäude sind solche Gebäude, die überwiegend für Nichtwohnzwecke bestimmt sind. Es sind Gebäude, in denen mehr als die Hälfte der Gesamtnutzfläche Nichtwohn- zwecken dient. Anstaltsgebäude ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 00:40 29.12.2024
Format: PDF