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sind Liegenschaftskarten. Die Vervielfältigungen der Auszüge aus der Liegenschaftskarte und den Topographischen Landeskartenwerken zur Durchführung der Verfahren von der Flurneuordnungsbehörde oder in ihrem Auftrag für eigene Zwecke ist erlaubt.(Gem. RdErl. des ML V und MLU vom 13.08.2013 - 42.11-23001; 58.1-23001) Blatt 2 ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 09:47 30.10.2024
Format: PDF