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einem rechtkräftigen Urteil gleichsteht und daher ggfs. auch zwangsweise vollstreckt werden kann. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 828 Minderjährige (1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. (2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte ...
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Aktualisiert: 05:47 29.11.2023
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