Zeitraum: "Älter als 1 Jahr" Entfernen
oder Walzzunder zum Zweck der Rückgewinnung von Metallen oder Metallver- bindungen durch thermische Verfahren ist im Anhang 1 der 4. BImSchV unter der Nummer 8.3.2.2 aufgeführt, so dass die wesentliche Änderung der Anlage genehmigungsbedürftig i. S. des § 16 BImSchG ist. Die Nrn. 8.10.1.1, 8.10.2.1, 8.11.2.1, ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 08:44 06.03.2024
Format: PDF