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Sachscha- den im engeren Sinne und sonstigem Sachschaden unter dem Einfluss berauschender Mittel. Die Meldungen über die übrigen Sachschadensunfälle, ohne Einwirkung berauschender Mittel, gehen entsprechend dem o. g. Gesetz nur anzahlmäßig nach der Ortslage in die Straßenver- kehrsunfallstatistik ein. ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 22:49 08.03.2024
Format: PDF