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Abs. 1 Nr. 6 GVG - zuzüglich derartiger Verfahren aus abgetretenem Recht; 8. alle Zivilverfahren, die aufgrund des Geschäftsverteilungsplanes anderen Zivilkammern nicht zugeordnet werden können. 19 3. Zivilkammer zugleich als Kammer für Baulandsachen Vorsitzende: N.n. Beisitzer: 1. Ri'inLG Geyer 2. ...
aus abgetretenem Recht; 8. alle Zivilverfahren, die aufgrund des Geschäftsverteilungsplanes anderen Zivilkammern nicht zugeordnet werden können. 19 3. Zivilkammer zugleich als Kammer für Baulandsachen Vorsitzende: N.n. Beisitzer: 1. Ri'inLG Geyer 2. Ri’inLG Ulmer 0,9 0,7; 0,1 Güterichterin und 0,1 Vw 3. Ri’inLG ...
Verfahren aus abgetretenem Recht; 8. alle Zivilverfahren, die aufgrund des Geschäftsverteilungsplanes anderen Zivilkammern nicht zugeordnet werden können. 19 3. Zivilkammer zugleich als Kammer für Baulandsachen Vorsitzende: N.n. Beisitzer: 1. Ri'inLG Geyer 2. Ri’inLG Ulmer 0,9 0,7; 0,1 Güterichterin und 0,1 ...
Verfahren aus abgetretenem Recht; 8. alle Zivilverfahren, die aufgrund des Geschäftsverteilungsplanes anderen Zivilkammern nicht zugeordnet werden können. 19 3. Zivilkammer zugleich als Kammer für Baulandsachen Vorsitzende: N.n. Beisitzer: 1. Ri'inLG Geyer 2. Ri’inLG Ulmer 0,9 0,7; 0,1 Güterichterin und 0,1 ...
aus abgetretenem Recht; 8. alle Zivilverfahren, die aufgrund des Geschäftsverteilungsplanes anderen Zivilkammern nicht zugeordnet werden können. 19 3. Zivilkammer zugleich als Kammer für Baulandsachen Vorsitzende: N.n. Beisitzer: 1. Ri'inLG Geyer 2. Ri’inLG Ulmer 0,9 0,7; 0,1 Güterichterin und 0,1 Vw 3. Ri’inLG ...
Verfahren aus abgetretenem Recht; 8. alle Zivilverfahren, die aufgrund des Geschäftsverteilungsplanes anderen Zivilkammern nicht zugeordnet werden können. 19 3. Zivilkammer zugleich als Kammer für Baulandsachen Vorsitzende: N.n. Beisitzer: 1. Ri'inLG Geyer 2. Ri’inLG Ulmer 0,9 0,7; 0,1 Güterichterin und 0,1 ...
FamFG. 2.2.4 entfällt. 2.2.5 Zuweisungen nach der Turnusregelung. 2.2.6 Zurückverwiesene Sachen gemäß § 565 Abs. 1 Satz 2 ZPO a. F. bzw. § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO n. F., soweit vorher der 1. Zivilsenat entschieden hat. 2.2.7 Berufungen und Beschwerden gegen alle Entscheidungen der Landwirtschaftsgerichte ...
Verfahren aus abgetretenem Recht; 8. alle Zivilverfahren, die aufgrund des Geschäftsverteilungsplanes anderen Zivilkammern nicht zugeordnet werden können. 19 3. Zivilkammer zugleich als Kammer für Baulandsachen Vorsitzende: N.n. Beisitzer: 1. Ri'inLG Geyer 2. Ri’inLG Ulmer 0,9 0,7; 0,1 Güterichterin und 0,1 ...
Verfahren aus abgetretenem Recht; 8. alle Zivilverfahren, die aufgrund des Geschäftsverteilungsplanes anderen Zivilkammern nicht zugeordnet werden können. 19 3. Zivilkammer zugleich als Kammer für Baulandsachen Vorsitzende: N.n. Beisitzer: 1. Ri'inLG Geyer 2. Ri’inLG Ulmer 0,9 0,7; 0,1 Güterichterin und 0,1 ...
Abs. 1 Nr. 6 GVG - zuzüglich derartiger Verfahren aus abgetretenem Recht; 8. alle Zivilverfahren, die aufgrund des Geschäftsverteilungsplanes anderen Zivilkammern nicht zugeordnet werden können. 19 3. Zivilkammer zugleich als Kammer für Baulandsachen Vorsitzende: N.n. Beisitzer: 1. Ri'inLG Geyer 2. ...