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Maßnahmen nach § 1831 BGB erfordern einen entsprechenden richterlichen Beschluss. Darüber hinaus sollen durch diese Leistungen freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 1831 BGB vermieden werden. Dieser Leistungsbereich umfasst die Leistungen, die durch Maßnahmen n. § 1831 BGB, einschließlich ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 08:45 06.03.2024
Format: Word