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die frühere Sitzung. 4Die Heranziehung gilt als vorgenommen, wenn die Benach- richtigung des ehrenamtlichen Richters zur Post gegeben worden ist. 5Die Sätze 1 - 4 gelten entsprechend, wenn der ehrenamtliche Richter zwei Kammern zugewiesen ist. 4 (3) 1Ist ein ehrenamtlicher Richter (rechtlich oder tatsächlich) ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 08:55 29.05.2024
Format: PDF