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und zur dauerhaften Sicherung der Fledermausquartiere ist die Kontrolle und Überwachung der Fledermausbestände als Aufgabe der Umweltbeobachtung gemäß § 6 Abs. 3 BNatSchG i. V. m. Artikel 11 der FFH- Richtlinie ebenfalls Vertragsgegenstand. Vereinbarung zum Schutz des Fledermausquartiers FFH-Gebietsnummer 0227 Seite ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 05:16 03.04.2024
Format: PDF