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auf die jeweils vereinbarte Regelarbeitszeit. §4 Verteilung der Regelarbeitszeit I (Arbeitszeitflexibilisierung) Bei gleichmäßiger oder ungleichmäßiger Verteilung der tariflichen oder gemäß § 3 betrieblich abweichend festgelegten Regelarbeitszeit auf mehrere Tage, Wochen oder Monate, soll im Durchschnitt ...
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Aktualisiert: 00:09 14.08.2024
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