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und die genetische Untersuchung selbst nach Artikel 3 Absatz 2 Buchst. a EU-Grund- rechte-Charta und dem Gendiagnostikgesetz einer Einwilligung bedürfen. Es wäre daher treuwidrig, entgegen der eingeholten Einwilligung die genetischen Daten auch für andere Zwecke zu verarbeiten (Artikel 5 Absatz 1 Buchst. a und b ...
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